Kleine Erläuterung zu den Straßenbeiträgen

Wir unterstellen im Folgenden, dass die Stadt keine finanziellen Kompensationsmöglichkeiten für die verlangten Straßenausbaubeiträge hat, dass sie also den Gesamtbetrag in jedem Fall zusätzlich einnehmen muss.

Als Beispiel für die Erläuterung dient uns die Schiffenbergstraße in Garbenteich. Sie ist aber nur ein Modell, an dem wir die unterschiedlichen Finanzierungskonzepte erklären wollen:
Die geplanten Kosten dieser Straße betragen 1.200.000 €. Für die nun folgende Rechnung unterstellen wir, dass dieser Plan den tatsächlichen Ausgaben exakt entspricht. Die Straße soll im Jahr 2020 fertiggestellt sein, das heißt ab 2020 belastet die Abschreibung dieser Straße für 30 Jahre den Ergebnishaushalt Pohlheims mit jeweils 40.000,00 €. Es handelt sich bei der Straße um eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße.

Nach altem Satzungsrecht über Straßenbeiträge müssten die Anwohner für diese Straße 600.000 € aufbringen, da bei innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen die Anlieger 50% der Ausbaukosten tragen. Die Zahlung der Anwohner wäre fällig nach Erstellung der Bescheide also vermutlich ebenfalls im Jahr 2020. Das beauftragte Büros berechnet 13,50 € je m2. Die zu zahlende Summe liegt bei einem 1000 m2 Grundstück mithin bei 13.500 €. Jedoch müsste die Stadt die Zahlung auf Antrag auf bis zu 20 Jahre strecken oder stunden. Für diese Streckung sind Zinsen (1% über Basiszins) fällig. Der Grundstücksbesitzer, der dies als Ratenzahlung wahrnimmt, zahlt bei den durchschnittlichen Zinsen der letzten 20 Jahre jedes Jahr rund 730,00 €.
Mit den Gebührenbescheiden für die 600.000 € werden erst einmal Einnahmen generiert. Aus den Einnahmen wird soweit erforderlich ein Sonderposten gebildet. Jahr für Jahr tragen die Einnahmen mit 20.000 € als Teildeckung für die 40.000 € Abschreibung bei. Aus sonstigen Einnahmen muss die Stadt jährlich die anderen 20.000 € decken.

Bei Einführung der wiederkehrenden Straßengebühren steigt der durch die Bürger zu zahlende Betrag gemäß Berechnungsmodell des beauftragten Büros auf 809.760 €, da bei dieser Gebührenform ein rechnerischer Durchschnittsanteil von knapp über 30 Prozent auf die Bürger abgewälzt wird. Diese Kosten allerdings werden nun auf alle Grundstücke des Abrechnungsgebietes Garbenteich umgelegt. Das sind laut Berechnung des Büros 665.445 m2. Je m2 werden damit 1,22 € fällig. Für das Mustergrundstück sind dies 1.220 €. Zudem werden diese Beträge auf bis zu fünf Jahre verteilt, was dann jährlich 244,00 € bedeutet. Allerdings muss nun auch die Gebühr für andere Straßen mit bezahlt werden, damit werden wieder etwas mehr Gebühren fällig. Die Gesamthöhe der Gebühren wird sich aber so verteilen, dass sie als deutlich niedriger empfunden werden, als ein Einmalbescheid über 13.500 €.
Mit den Gebührenzahlungen für die 809.760 € werden erst einmal Einnahmen generiert. Aus den Einnahmen wird soweit erforderlich ein Sonderposten gebildet. Jahr für Jahr tragen die Einnahmen mit 26.992 € als Teildeckung für die 40.000 € Abschreibung bei. Aus sonstigen Einnahmen muss die Stadt jährlich die anderen 13.008 € decken.

Soll stattdessen mit Grundsteuer die offenen Beträge decken, müssten die Stadt für die Straße 40.000 € jährlich aufbringen. Bei einer Straße wie der Schiffenbergstraße müsste eine jährliche Mehreinnahme aus der Grundsteuer von 20.000 € erzielt werden (innerörtliche Hautptverkersstraße: 50% zusätzlicher Bürgeranteil). Nach gegenwärtigem Aufkommen der Grundsteuer müsste man dafür etwa vier Hebesatzpunkte einstellen. Zahlungspflichtig wären alle Grundstücke in der Stadt. Es würde sich also die Erhöhung per Grundsteuerbescheid auch in Holzheim, Hausen und den anderen Stadtteilen auswirken. Da diese Straße nicht die einzige ist, die grundhaft zu erneuern ist, müsste um mehr als vier Punkte erhöht werden. Wenn man die Planungen der Stadt Pohlheim ansieht, kann man davon ausgehen, dass auf Dauer jährlich rund 500.000 € neue Straßenabschreibungen zu refinanzieren sind. Das sind rund 90 Hebesatzpunkte oder eine schrittweise Erhöhung der Grundsteuer um dreißig Prozent. Bei einem durchschnittlichen Haus wird dies auf ca. 130 – 200 € jährlich hinauslaufen.

Für beide Straßenbeitragsformen (einmalige und wiederkehrende) gilt, dass es Geschossflächen- und Gewerbenutzungszuschläge sowie einige Abschläge bei der Berechnung je m2 gibt. Für die Erhöhung der Grundsteuer gilt, dass einige Grundstücke (z.B. kirchliche) steuerbefreit sind. Für die Grundsteuer gilt, dass diese auf die Miete eines Hauses bzw. einer Wohnung als Nebenkosten umgelegt werden kann. Für die Straßenbeiträge gilt dies nicht. Allerdings werden zumindest wiederkehrende Straßenbeiträge bei der Kostenkalkulation eines Vermieters für die Miete einfließen.

Erhebt die Stadt Straßenbeiträge ist die Voraussetzung für diese Erhebung, dass eine Straße grundhaft neu gemacht werden muß. Reparaturen kann sie nicht mit solchen Beiträgen finanzieren. Wird beispielsweise nach der 30jährigen Abschreibung einer Straße eine Reparatur fällig, trägt das die Stadt vollständig aus ihren allgemeinen Einnahmen. Kann eine Reparatur der vorgenannten Schiffenbergstraße bei einem Kostenaufwand von 200.000 € den grundhaften Neubau um mehr als fünf Jahre hinauszögern, ist sie im Sinn nachhaltigen Denkens rentabel, da eine grundhafte Sanierung zu Abschreibungskosten von 40.000 € jährlich führt. Finanziell ist es jedoch für die Stadt erst rentabel, wenn mindestens 10 Jahre gewonnen werden, da sie bei einem grundhaften Neubau ja nur mit 20.000 € jährlich beteiligt wäre.

Pohlheim Garbenteich
Pohlheim Garbenteich

Erhebt die Stadt höherer Grundsteuer zur Gesamtfinanzierung, ist die Frage Reparatur oder Neubau eine rein rechnerische und technische, da die Einnahmen der Stadt nicht von der Form der Straßenerhaltung abhängig sind. Insofern ist diese Form der Erhebung nachhaltiger. Da Grundsteuer auf den Einheitswert der Gebäudefläche erhoben wird, berücksichtigt sie auch wesentlich stärker den möglichen Nutzen eines Grundstücks, als die Beiträge. Sie ist mithin auch gerechter.

Zudem kann in der Stadt frei überlegt werden, ob wirklich die ganzen Straßenbeiträge über Grundsteuer gedeckt werden müssen, oder ob teilweise andere Einnahmen da einfließen können. Und es steht vernünftiger Politik frei, die Grundsteuer jährlich gemäß der effektiven Finanzbedarfe anzupassen also gegebenenfalls auch zu senken.