1) Herr Ulrich Sann
Es beginnt mit dem Beitrag des Herrn Sann im Bau- und Siedlungsausschuss „Die Bürgerinitiative will doch schon ein Bürgerbegehren starten, da können wir von der Politik denen doch nicht mit einem Vertreterbegehren den Spaß verderben.“ Wir wollen es den Bürgern in der Bürgerinitiative doch nicht leichtmachen. Dass wir Bürgerwillen respektieren bedeutet doch noch lange nicht, dass wir diese Bürger vom Parlament aus nach ihrem Willen fragen.
In selbigem Parlament zeigt Sann wenig später freudig auf „Wir können dem Vertreterbegehren leider nicht zustimmen, denn unser Kollege Schuch hat herausgefunden, dass ein Vertreterbegehren in dieser Sache nicht zulässig ist.“ Offenbar muss die Befragung der Bürger nun schon zum Gesetzesbruch aufgebauscht werden, damit die FW ihn guten Gewissens ablehnen kann. Bürgerwille ist also zwar zu respektieren (Wahlmotto der FW), aber nicht dann, wenn der Respekt gesetzlich verboten ist.
Der Gipfel der Demagogie aus dem Hause Sann findet sich in einem Pressebeitrag der FW (Gießener Anzeiger, 23.02.2018, S.48) „der BID aus Gießen lässt nun in Pohlheim Stimmen für ihre Interessen anschaffen.“
Wenn wir schon den lästigen Bürgerwillen nicht los werden dann verunglimpfen wir die Akteure so weit als nur möglich. Da wir wissen, dass die BI ihre Kampagne nicht mit Luft und Liebe bezahlt und da diese ganz offen erklärt, woher sie die Gelder hat, behaupten wir nun einfach die BI sei die fünfte Brigade der Gießener Geschäftswelt. Da ist die FW Pohlheim schon bedenklich nah an die andere blau gefärbte Partei herangerückt.
Wir empfehlen Herrn Sann die Einsetzung eines stadtparlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den „Machenschaften des Gießener BID“ zu verlangen. So wie die Russen die Bundestagwahl manipuliert haben, manipuliert das BID mit 7,00 € je Stimme (Berechnung Sann) das Bürgerbegehren.
Frage an die, die unterschrieben haben: „Haben Sie 7,00 € bekommen?“
2) Herr Udo Schöffmann
Unser Bürgermeister Schöffmann leidet offenbar unter einer sehr subjektiven Art der Wahrnehmung.
Vor kurzem äußerte er, dass das Bürgerbegehren etwas früh komme. Ein Blick in die gültige hessische Gemeindeordnung hätte ihn belehren können, dass nur in diesem frühen Stadium einer Bauplanung der Bürgerentscheid möglich ist. Wir müssen vermuten, er als Bürgermeister hat die hessische Gemeindeordnung gerade mal nicht gefunden. Vielleicht aber ist er nicht bereit zu begreifen, dass Bürger, die mitreden, anderer Meinung sein können als er.
Kürzlich dann war eine Aussage Schöffmanns zu lesen, die Oberbürgermeisterin Gießens habe Positionen gegenüber den Pohlheimer Plänen korrigiert. Dies veranlasste Frau OB Grabe-Bolz dazu, zu erklären „Ich weiß nicht, wie Herr Schöffmann darauf kommt.“ Wir könnten da behilflich sein: Eine solche Positionsänderung entspricht der gewollten Wirklichkeit des Herrn Schöffmann. Also hat sie stattgefunden. Alles andere ist er nicht bereit zu akzeptieren.
Aktuell nun (Gießener Anzeiger, 22.2.2018, S.39) versteigt sich der Herr Schöffmann zu der Falschaussage „Wenn der Bürgerentscheid erfolgreich wäre, dann würde … auf der Fläche des Gewerbegebietes eine größere Fabrik- oder Lagerhalle gebaut.“ Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hatte Herr Schöffmann schon wieder seine hessische Gemeindeordnung verlegt. Sollte er dieser wieder habhaft werden, könnte er dort nachlesen, dass zum Bau einer Fabrik zuallererst einmal die Mehrheit seines Pohlheimer Parlaments einen Bebauungsplan verabschieden müsste. Hätte er gesagt „…dann werde ich dafür sorgen, dass die derzeitige Mehrheit einen Bebauungsplan für eine Fabrik beschließt“, wäre das zwar unschön aber wenigstens ehrlich gewesen.